Blues am Donnerstag (5)

Heute blicken wir mal wieder in Richtung der Profis. Da ist auf der einen Seite Beth Hart, die Gewinnerin von “Star Search” die wirklich eine fantastische Stimme hat und auf der anderen Seite Joe Bonamassa an der Gitarre der die passenden Blues-Töne zur Stimme von Beth Hart beisteuert. Die beiden haben ein neues Album herausgebracht mit dem Titel “Don’t explain” und daraus ist das Stück “I’ll take care of you”ausgekoppelt.

via American Blues Blog.com

Amerikas Bankrott verschoben

Die Nachricht des Tages ist heute wohl, dass die Vereinigten Staaten ihr Problem mit der Staatsverschuldung “gelöst” haben. Der Twitterer @nichtstefanraab hat das mal so formuliert:

Die amerikanische Staatspleite wurde dadurch abgewendet, dass das, was vorgestern noch Staatspleite war, jetzt nicht mehr so genannt wird.

Tatsächlich darf Obama die Staatschulden um weitere 2,4 Billionen Dollar vergrößern, doch der Preis dafür ist hoch (Quelle NachDenkSeiten):

Der US-Präsident hat so gut wie alle Forderungen der Republikaner übernommen: Trotz Rekorddefizit wird es keine Steuererhöhungen geben, zur Konsolidierung des Haushalts werden nur Ausgaben gekürzt.

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A notice to the comment spammers

Folks, this blog is mostly german and its a bit funny if I find comments like “great site, I will come back” under photos or long german articles. If you’re able to read German you should be able to write a german comment too. :-) If you write a comment then write something with “content” that contributes to the discussion. I’m not the German minister of defense so I don’t need to polish my ego. Thank you.

Godwins Law auf dem Nockherberg

Auch beim “Derblecken” auf dem Nockherberg kommt Godwins Law zum Einsatz:

Mit zunehmender Länge einer Online-Diskussion nähert sich die Wahrscheinlichkeit für einen Vergleich mit Hitler oder den Nazis dem Wert Eins an.

Nachdem Fastenprediger Michael Lerchenberg die Situation der Hartz-IV-Empfänger satirisch aufarbeitete hagelte es ob dieses Nazi-Vergleiches massive Proteste. Ich persönlich mußte allerdings herzhaft lachen als ich die folgenden Worte im Radio hörte:

Westerwelle wolle alle “Hartz IV”-Empfänger in einem mit Stacheldraht umgebenen Lager in Ostdeutschland sammeln. Über dem Eingang, “bewacht von neoliberalen Ichlingen im Gelbhemd, steht in eisernen Lettern: Leistung muss sich wieder lohnen”.

Sofort wurde die Erinnerung an den Spruch “Arbeit macht frei” aus unserer unseligen Vergangenheit wach und man empöte sich. Besonders Westerwelle war massiv empört, dass er mit KZ-Wächtern verglichen wird. Auch die Präsidentin des Zentralrates der Juden zeigte sich empört, denn natürlich sind solche Vergleiche nicht zulässig.

Tatsächlich? Wenn wir doch bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Neonazis entgegentreten und zum Volkstrauertag immer schwadronieren, dass sich die dunklen Epochen unserer Geschichte nicht wiederholen dürfen ist es meiner Meinung nach sogar verpflichtend, regelmäßig den aktuellen Status zu überprüfen um zu sehen, wohin wir uns entwickeln. 65 Jahre nach dem zweiten Weltkrieg sind die meisten Zeitzeugen des dritten Reiches tot oder sehr alt. Meine Eltern erlebten diese Zeit als junge Menschen und konnten mir vor ihrem Tod viel davon berichten.

Und wer heute der Generation von damals vorwirft nichts gegen diese Entwicklung damals getan zu haben darf heute niemanden einen Vorwurf machen, wenn er die damaligen Vorgänge als Meßlatte für das hernimmt, was aktuell in diesem Land passiert.

Ja, ich weiß, was in den KZs passiert ist war so grausam und abscheulich, dass man es sich nicht ausmalen kann. Trotzdem muss ich als freiheitsliebender Mensch die Frage stellen, was denn nun der große Unterschied zu den Folterlagern im Irak oder Guantanamo Bay ist.

Klar, die Hartz-IV-Empfänger werden nicht in einem Lager gehalten, denn so große Lager sind kaum zu realisieren. Also schafft man Ghettos in die die Gestrandeten in unserer Gesellschaft abgeschoben werden, die freie Wahl der Wohnung funktioniert ja nur, wenn man es sich leisten kann. Wer seine Miete von der Arge bekommt hat diese Wahl oft nicht.

Und was das Thema Zwangsarbeit angeht, eigentlich schützt uns Artikel 12 des Grundgesetzes vor dieser:

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Trotzdem diskutiert der Herr Westerwelle ganz ungeniert, dass die Empfänger von Sozialleistungen doch zum Schneeschippen eingesetzt werden sollen, denn natürlich kann man das erwarten. Wird Schneeschippen also eine für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht? Wann sehen wir die Bundestagsabgeordneten beim Schneeschippen?

Wobei dieser an den Reichsarbeitsdienst erinnernde Vorschlag ja noch gar nicht das Schlimmste ist. Viel Schlimmer ist, dass jeder “Leistungsverweigerer” von Sanktionen bedroht wird und somit tatsächlich ein Zwang ausgeübt wird, auch Arbeitsstellen anzunehmen in denen der Hartz-IV-Empfänger seine Arbeitskraft weit unter ihrem wirklichen Wert “anbieten” muss. Der Arbeitsmarkt ist kein Markt mehr sondern der Staat bestimmt, dass man notfalls eben auch für einen Euro arbeiten muss. Ein eigentlich nicht hinzunehmender Eingriff in die Tarifautonomie die es jedem Arbeitssuchenden erlauben sollte, seine Arbeitskraft zu angemessenen Preisen auf dem Arbeitsmarkt anzubieten.

Ja Herr Westerwelle, es ist schon blöd, wenn das eigene dumme Geschwätz an der Messlatte der Vergangenheit gemessen wird und man erschreckt feststellen muss, dass da gar nicht mehr soviel Unterschied ist. Und weil man ja so massive Probleme mit der Kritik an seinen Handlungen hat freut man sich dann natürlich wenn man folgendes liest:

Der Bayerische Rundfunk schneidet in der heutigen zweiten Ausstrahlung die Passage mit dem umstrittenen KZ-Vergleich aus der Nockherberg-Übertragung. “Wir mussten die Sendung ohnehin kürzen, da lag es nahe die Passagen rauszulassen”, sagte BR-Sprecher Detlef Klusak.

Ach wie praktisch. Gleich mal die unliebsame Kritik entfernen, denn natürlich hat das ja schon jeder gesehen und es ist ja auch im Internet. Trotzdem erinnert dieser Vorgang an die legendäre Zwangsabschaltung des “Scheibenwischer” am 22. Mai 1986 durch den Bayerischen Rundfunk.

Ja, es ist schon schön bestellt um unsere Medienlandschaft. Guckt man das Video bei Youtube an, dann hört man den Fastenprediger von “neoliberalen Ichlingen” reden, in der Zeitung wandelte sich das “neoliberale” in “junglieberale”. Offensichtlich eine selektive Wahrnehmung um das Wort “neoliberal” zu vermeiden.

Nachdem sich der Zorn der Regierenden über den angestellten Hofnarren entladen hat tritt dieser ab:

Nach der öffentlichen Empörung über seinen KZ-Vergleich in der diesjährigen Nockherberg-Rede ist der Fastenprediger Michael Lerchenberg von seiner Rolle zurückgetreten.

Da können wir mal gespannt sein, wer im nächsten Jahr die Rolle des Fastenpredigers übernehmen wird. Django Asül ist ja schon in Ungnade gefallen, nun Michael Lerchenberg und wir beten zu Gott, dass er uns vor Matthias Richling in der Rolle des Bruder Barnabas veschonen möge.

Vielleicht wird ja irgendwann mal eingeführt, dass die Festrede dann erst mal vorab auf “political correctness” überprüft und “freigegeben” wird. Spätestens dann wäre aber wieder ein Vergleich mit der dunklen deutschen Geschichte fällig…

Links für 2009-11-16

Heute wieder mal ein paar Links auf lesenswerte Artikel im Internet:

  • Immer weniger Ware” – Telepolis hat einen schönen Artikel, wie wir mit immer weniger Packungsinhalt manche versteckte Preiserhöhung verpasst bekommen.
  • Real 3D Mandelbulb” – Mandelbrot-Fraktale in 3D, wow (via Fefe)
  • systemrelevant” – NetReaper vergleicht Banken und Menschen
  • “... und Zensur findet doch statt!” – Ingo Jürgensmann berichtet über den Maulkorb am Deutschen Historischen Museum

Post vom Petitionsausschuss

Heute habe ich einen Brief (ja, per Schneckenpost) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Es ist die Reaktion auf meine über das Online-Portal eingereichte Petition von neulich.

Man dankt mir für meine Petition, will aber aus folgenden Gründen von einer Veröffentlichung meiner Petition absehen:

Der Petitionsausschuss hat Ihr Anliegen aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft.

Ich bitte Sie, das Ergebnis der als Anlage beigefügten Begründung zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu entnehmen, der der Deutsche Bundestag am 13. März 2008 zugestimmt hat.

Also war ich nicht der Einzige, der gerne eine Tarifansage für Call-by-call hätte. Immerhin schon etwas, und ja, wenn es dazu schon eine Entscheidung gab, dann interessiert die mich auch. Also mal in die Anlage geschaut, ich tipp das einfach mal ab:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine generelle Tarifansagepflicht der Anbieter von Telefondienstleistungen im Rahmen sogenannter Call-by-Call-Verbindungen gefordert.

Es wird im Wesentlichen kritisiert, dass nur ein Teil der Telefondienstleister vor dem Zustandekommen eines Gesprächs eine Tarifansage tätigt. Da die Tarife der Anbieter ständigen Änderungen unterworfen seien, könne der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht ausreichend beurteilen. Wie bei Handelsware, an der der Preis sichtbar anzugeben sei, müsse auch bei Telefondienstleistungen der Presihinweis vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgen. Das derzeitige Telekommunikationsgesetz (TKG) bietet dem Verbraucher einen unzureichenden Schutz.

Zu dieser Thematik sind beim Petitionsausschuss drei weitere Petitionen eingegangen, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf jeden vorgetragenen Gesichtspunkt gesondert eingeganen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingeholt. Außerdem wurde der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gemäß §109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, die das Anliegen der Petition den Gesetzentwurf der Bundesregierung “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechlicher Vorschriften” (Bundestags Drucksache 16/2581) betraf, das dem Fachausschuss zur federführenden Beratung vorlag. Diese Überweisung an den Fachausschuss hat das Ziel, die Petitionen in die Beratungen des Gesetzentwurfs einzubeziehen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksache 16/2581 wurde dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen. Die Belange des Verbraucherscchutzes stellen zwar einen wichtigen Aspekt bei der Gesetzgebung dar. Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften regelt daher die Rechte und Pflichten der Anbieter und ihrer Kunden. Es steht jedoch grundsätzlich jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es seine geschäftlichen Gepflogenheiten ausgestaltet und welche Serviceleistungen es für seine Kunden einbringt. Ind diese unternehmerische Freiheit fallen auch Entscheidungen über Preisansagen vor Call-by-Call-Verbindungen. Eine obligatorische Preisansagepflicht vor jeder Call-by-Call-Verbindung ist angesichts der geringen Preise für diese Verbindungen und der erheblichen Investitionen der Netzbetreiber nach Auffassung des Petitionsausschusses zudem unverhältnismäßig. Auf der andren Seite obliegt es der freien Entscheidung des Verbrauchers, ob er einen Anbieter mit Preisansage oder ohne dieses Serviceangebot wählt.

Zum Schutz der Verbraucher sieht das TKG eine Preisansagepflicht bei den 0(900)er- und 0(137)er-Rufnummern sowie für weitervermittelte Gespräche durch sprachgestützte Auskunftsdienste vor. Danach müssen Anbieter dieser Rufnummern den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile geben.

Gegen die geforderte Erweiterung der gesetzlichen Regelung spricht zudem ferner, das die Kosten zur Errichtung eines Preisansagesystems erhebliche Investitionen der Netzbetreiber zur Folge hätten, mit deren Umlage auf die Verbraucher zu rechnen sei.

Der Petitionsausschuss kann eine gesetzliche Änderung im Sinne des geäußerten Anliegens nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Das war die Anlage, die Links habe ich gleich eingebaut. Und was sagt mir das jetzt? Folgende Aussagen halte ich für wesentlich:

  • Das Unternehmen hat freie Hand bei der Ausgestaltung seiner geschäftlichen Gepflogenheiten, ist das Business-Modell also “Wucher & Abzocke” dann gibt es keinen rechtlichen Handlungsbedarf. In Anbetracht der aktuellen Internet-Zensur-Diskussion frage ich mich dann schon, ob die Unternehmensgepflogenheiten ein rechtsfreier Raum sind…
  • Man kann einem solchen Call-by-Call-Anbieter einfach keine Preisansage aufbürden, die ist viel zu teuer. Das ist besonders hinreichend durch den Umstand erklärt, dass ein Anbieter mit 1,7 Cent Minutenpreis es schafft eine solche Ansage zu schalten, der Anbieter der 12 Cent pro Minute für die gleiche Leistung haben will aber nicht.
  • Und natürlich wären ja auch alle Verbraucher betroffen weil das Unternehmen die “hohen Investitionen” (welche das wohl sind) wieder auf die Verbraucher umlegen würden.

Insbesondere der letzte Punkt ist sozusagen der Brüller, denn als unser Bundestag die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat um die Zahl von Null-Komma-Null Terroranschlägen in Deutschland weiter zu senken hat keiner Bedenken angesichts der enstehenden Investitionskosten zur Errichtung einer Protokollierungs-Infrastruktur geäußert. Und als sie unlängst das ZugangsErschwernisGesetz verabschiedet haben waren die Kosten der Provider für die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur ihre geringste Sorge.

Fazit: Richtet sich ein Gesetz gegen bürgerliche Freiheitsrechte, dann sind die Kosten die jeder Bürger dafür aufbringen muß irrelevant. Richtet sich ein Gesetz gegen die modernen Raubritter und ihre dubiosen Geschäftsmethoden und würde so ein Gesetz dem Bürger in irgendeiner Weise nützen kann man es nicht beschließen weil die Einführung mit nicht zu rechtfertigenden Kosten verbunden ist.

Danke für diese Aufklärung zur Sachlage. Klick ich halt weiter auf das Kästchen das meine Suche bei Teltarif.de auf Anbieter mit Tarifansage einschränkt…