Links für 2011-10-14

Meine Linksammlung kocht schon wieder über, also raus damit. Heute aber mit etwas längeren Kommentaren meinerseits, denn einige der verlinkten Infos sind so derb, dass man das nicht unkommentiert stehen lassen kann.

  • House Passes H.R. 358, the “Let Women Die” Act of 2011 – Im “Land of the free” gibt es jetzt ein Gesetz nachdem Ärtze schwangere Frauen sterben lassen dürfen falls die einzig lebensrettende Maßnahme eine Not-Abtreibung wäre. Die Wirrköpfe die diese Gesetzesvorlage eingebracht haben nennen es “Life protection act”. Ja is klar, nicht nur die Mutter geht über den Jordan sondern auch der Fötus wird vor dem Leben geschützt… m(  (via Fefe)
  • “Wir sind die 99 Prozent” – Heute, am 14. Oktober könnten wir uns sozusagen am Vorabend der Revolution befinden. Morgen sollen in 719 Städten in 71 Ländern Demonstrationen gegen die Auswüchse des Finanzkaptialismus stattfinden. Das Blog “mein Name ist Mensch” berichtet darüber.
  • Wenn möglich: Bitte wenden – Nein, das ist keine Glosse über Navigationssysteme sondern ein Artikel über unseren Überwachungsstaat der so gerne die PCs seiner verdächtigen Bürger ausspioniert. Johnny Häusler von Spreeblick hat hier einen schönen Artikel geschrieben.
  • Die staatliche Computerwanze ist eine Staatsaffäre – Christian Sickendieck von Fix!MBR geht noch einen Schritt weiter und sieht hier einen Skandal der ähnliche Ausmaße hat wie seinerzeit die Spiegel-Affäre.
  • Charts des Tages – Das Blog “Querschüsse” berichtet über die aktuelle finanzielle Situation von Italien. Bunga Bunga Berlusconi hat heute zum 51. Mal in seiner seit 2008 andauernden Amtszeit die Vertrauensfrage gestellt und wurde (womöglich mit eingekauften Stimmen) wieder bestätigt. Also ganz ehrlich, bei Politikerrn die im Schnitt alle 3 Wochen eine Vertrauensfrage stellen müssen sagt schon die Statistik, dass da etwas nicht ganz astrein sein kann.
  • Neue beunruhigende Nachrichten aus Japan – Schockwellenreiter Jörg Kantel merkt an, dass man im Strudel der Finanzmarktkrise nicht vergessen sollte, dass in Japan die atomare Uhr noch für etliche tausend Jahre ticken wird.
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Bauernopfer im Nachbarländle

Heute berichtet der SWR, dass der vom damaligen Ministerpräsidenten von Baden-Würtemberg, Stefan Mappus durchgezogene Kauf der EnBW-Aktien verfassungswidrig war. Ein Verkauf bei dem sich der CDU-Mann dann auch noch um schlappe 1,2 Milliarden “verrechnet” hat was dem Steuerzahler letzlich 5,9 Milliarden Euro kostete.

So wie es aussieht wir Landtagspräsident Willi Stächele wohl das Bauernopfer sein, der wegen des nicht sauberen Deals zurückgetreten werden wird. Mappus selbst ist fein raus da er ja die Wahl im März verloren hat und nun wohl einen neuen Job in Brasilien hat.

Die 5,9 Milliarden kann der Steuerzahler wohl abschreiben, denn das Urteil des Gerichtes hat keine rechtlichen Auswirkungen auf den Aktien-Deal. Brave new world….

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Links für 2011-09-21

Mein RSS-Reader platzt bald vor lauter neuen Links. Also raus damit:

Zweiklassengesellschaft oder nicht?

Was heute das Netz bewegt ist wohl der Richterspruch der dem zu lebenslanger Haft verurteilen Kindesmörder Magnus Gäfgen 3000 € Schmerzensgeld zuspricht weil er bei seiner Vernehmung mit Folterdrohungen zur Preisgabe des Versteckes seine Entführungsopfers genötigt werden sollte. Eine tatsächliche Folter fand nicht statt, trotzdem hat das Gericht auf Schmerzensgeld erkannt wie Rechtsanwalt Udo Vetter im Law Blog zu berichten weiß.

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Die Scheindemokratie

Manchmal frage ich mich, ob Deutschland noch eine Demokratie ist. Wenn ich im Grundgesetz Artikel 20 lese, dann steht da:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Wobei wir natürlich keine echte direkte Demokratie sind sondern eher eine parlamentarische Demokratie, also ein Staat in dem wichtige Entscheidungen vom Parlament getroffen werden sollen. Doch ist das tatsächlich so? Mir fallen da spontan einige sehr merkwürdige Dinge in unserem Staat ein.

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Der Killer aus der Ferne

Nein, kein Blogartikel über Drohnenangriffe der USA irgendwo auf der Welt. Sondern es geht um die neueste Spielkonsole von Nintendo, die 3DS. Meine Tochter wollte so eine haben nachdem ich ihr das alte DSlite geschrottet habe, aber ich konnte mich nicht für das Ding erwärmen da der 3D-Effekt nach kurzer Zeit wohl zu Kopfschmerzen führt. Wenn ich heute bei Boing Boing die neusten Dinge über das 3DS und sein DRM lese, dann habe ich das Gefühl, dass mein freiheitsliebendes Unterbewußtsein da auch mitgemischt hat.

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Schlechte Zeiten für Hartz-IV-Empfänger

So, nun ist also 2011 da. Und mit ihm die Erhöhung der Regelsätze um stolze 5 Euro welche aber dank des Vetos des Bundesrates nun doch nicht kommt. Natürlich sind 5 Euro viel zu wenig, aber dank des parteipolitischen Geplänkels haben die Hartz-IV-Empfänger nun nicht mal die.

Dafür haben bereits die ersten Politiker festgestellt, dass vergangene Nacht sehr viel Geld auch von ALG-II-Beziehern in Form von Böllern in die Luft gejagt wurde. Auch wenn ich als Besitzer eines bei der Knalllerei in Panik ausbrechenden Hundes alles andere als angetan von diesem “Brauchtum zum Jahreswechsel” bin so halte ich Überlegungen, den Hartz-IV-Empfängern die Silvesterknallerei verbieten zu wollen doch im rechtsstaatlichen Sinne für sehr bedenklich.

Noch nettere Forderungen stellt Danny Eichelbaum von der brandenburgischen CDU-Landtagsfraktion. Der macht sich ernsthaft Sorgen um die Arbeitsbelastung bei den Sozialgerichten und fordert eine Klagegebühr. Denn 10-20 Prozent der bei den Sozialgerichten eingehenden Klagen wären unbegründet, so Eichelbaum und deswegen muss man natürlich den 80-90 Prozent der begründeten Klagen ordentlich Hürden in den Weg legen um die Klageflut einzudämmen. Das fast jede 2. Klage zudem erfolgreich ist zeigt doch eigentlich sehr deutlich, dass diese Klagen notwendig und rechtens sind und die Einführung einer “Gebühr” würde letztlich nur die Volksweisheit zementieren, dass man Recht kaufen kann, sprich wer kein Geld hat hat auch keine Rechte.

(via 2 Stunden Twitter Timeline)

Meine Tochter, die Verfassungsrechtlerin

Groß werden ist anstrengend. Vor allem wenn man einen sehr individuellen Modegeschmack hat und deswegen hin und wieder von den Schulkameraden gehänselt wird. Anna hat bisher darunter gelitten, dass ihre Klassenkameraden weniger individualistisch veranlagt sind, aber gestern hat sie mit schwerem Geschütz dann zurückgefeuert. Als wieder mal über ihre Kleiderwahl gelästert werden sollte zitierte sie vor den anderen kleinen Lästermäulern flugs mal Artikel 2 GG:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Und sich so anzuziehen wie sie es will gehört für unsere kleine Verfassungsrechtlerin zum Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ihre Klassenkameraden haben jedenfalls nicht mit so einer Antwort auf ihre Hänseleien gerechnet und wohl bisher auch noch keine Vorstellung vom Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Anna hingegen schon, sie hat ein Buch für Kinder das das GG erläutert und das liest sie gerne. Ich bin sehr zufrieden mit meinem kleinen Engel.

Gilt §90 StGB eigentlich auch in diesem Fall?

§90 StGB behandelt die  Verunglimpfung des Bundespräsidenten:

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Sinn und Zweck des Paragraphen wird in Absatz 3 erklärt:

(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.

Das ist ja alles ganz schön, aber was macht man wenn sich der Herr Bundespräsident höchstpersönlich gegen die Verfassungsgrundsätze wendet? Denn Horst Köhler war unlängst bei unseren “Aufbauhelfern” in Afghanistan und hat dort über die Hintergründe des Einsatzes von Bundeswehrsoldaten am Hindukusch philosophiert:

Meine Einschätzung ist aber, daß insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, daß ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muß, daß im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern , die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen. Alles das soll diskutiert werden und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg.

Also befürwortet der Bundespräsident Kriege zur Wahrung von wirtschaftlichen Interessen. Diese Meinung könnte ich nachvollziehen wenn er noch seine Rolle als IWF-Vorsitzender hätte, aber als Bundespräsident ist so ein Statement sozusagen ein Angriff auf die Verfassungsgrundsätze. Und darum gibt es nun auch eine Strafanzeige gegen Horst Köhler. Sehr lesenswert auch wenn ich den Vorwurf gemäß §89 StGB präzisieren würde:

(1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und jetzt? Der Bundespräsident verstößt gegen seinen Amtseid und obigen Paragrpahen im Strafgesetzbuch. Und darf ich diese Einschätzung so formulieren oder mache ich mich mit dieser freien Meinungsäußerung nun gemäß §90 StGB strafbar? Genießt Horst Köhler das gleiche Unfehlbarkeitsprivileg das der Papst für sich beansprucht?

Unabhängig davon haben wir heute bei der Diskussion des Themas im Kollegenkreis dann festgestellt dass man den Wikipedia-Artikel zum Bundesverdienstkreuz um Definition “Orden um den wirtschaftlichen Verdienst der Bundesrepublik zu sichern” ergänzen müsste.

Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Der ELektronische ENtgelt NAchweis ist alles andere als erwünscht, insbesondere wenn man sieht, wieviele Daten hier zentral gesammelt weden sollen. Darum hat der FoeBuD jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angeleiert. Daran kann sich jeder beteiligen, allerdings ist die Investition von 55 Cent für die Briefmarke notwendig, da hier ein Formular ausgedruckt und an den beauftragten Rechtsanwalt geschickt werden muss. Eine Investition die in meinen Augen sehr sinnvoll ist. Ich habe daher mein Formular schon ausgedruckt, unterschrieben und morgen geht es zur Post. Ja, es eilt, denn bis spätestens 25. März sollen die Formulare abgeschickt werden da noch vor dem 1. April die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden muss.