Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

Der ELektronische ENtgelt NAchweis ist alles andere als erwünscht, insbesondere wenn man sieht, wieviele Daten hier zentral gesammelt weden sollen. Darum hat der FoeBuD jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen ELENA angeleiert. Daran kann sich jeder beteiligen, allerdings ist die Investition von 55 Cent für die Briefmarke notwendig, da hier ein Formular ausgedruckt und an den beauftragten Rechtsanwalt geschickt werden muss. Eine Investition die in meinen Augen sehr sinnvoll ist. Ich habe daher mein Formular schon ausgedruckt, unterschrieben und morgen geht es zur Post. Ja, es eilt, denn bis spätestens 25. März sollen die Formulare abgeschickt werden da noch vor dem 1. April die Verfassungsbeschwerde eingereicht werden muss.

Petition gegen Nacktscanner

Mittlerweile gibt es eine Petition gegen Nacktscanner um die Bundesregierung dazu zu bewegen, diese Geräte eben nicht einzusetzen. Auch wenn die Erfolgsaussichten einer solchen Petition eher gering sind, so ist es doch notwendig, sie mitzuzeichnen.

Wie es um die Sicherheit auf Flughäfen bestellt ist kann man sich hier angucken. Ok, ernsthaft, was ich von Nacktscannern halte habe ich ja schon unlängst geschrieben. Und diese Ansicht ändert sich auch nicht nachdem die Propagandamaschine jetzt den Nacktscanner als “Körperscanner” bezeichnet. Und bei Fefe war heute zu lesen, dass diese Scanner auch in der Lage sind die Bilder nicht nur anzuzeigen sondern eben auch zu speichern oder zu versenden. Was ja klar war, denn natürlich gibt es das “Nur-Anguck”-Gerät nicht. Das sollte jedem klar sein, der Kinder hat und einen Screenshot von der Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft bekommen hat.

Petition gegen die Hartz-IV-Sanktionen

Via Kinder-Alarm bin ich auf einen Blog-Artikel bei “Mein Politikblog” aufmerksam geworden. Aktuell läuft eine ePetition, die zum Ziel hat, diesem ständigen Treten der Menschenrechte durch die Argen ein Ende zu bereiten.

Wer nochmals nachlesen will, was diese Sanktionspraxis bedeutet darf gerne nochmal meinen Artikel “Das untere Ende der Skala” lesen. Und die darin verlinkten Seiten und Dokumente.

Ja, mit Schwarz-Gelb kommen 4 lange dunkle Jahre auf uns zu die von der neoliberalen Ideologie geprägt sein werden. Trotzdem sollten wir als Menschen die Möglichkeiten nutzen, auch wenn die Erfahrung beim Zugangserschwerungsgesetz uns eigentlich gezeigt hat, wie wenig eine Petition von unseren Politikern beachtet wird. Aber auch hier heißt das Motto vielleicht “Steter Tropfen höhlt den Stein”. Ich habe die Petition jedenfalls mitgezeichnet. Und ich hoffe, dass es noch viele tun und auch darüber berichten.

Noch ein Petitions-Rohrkrepierer

Diesmal aber nicht von mir, sondern die Petition von Fefe wurde abgewiesen, da der Petitionsausschuß keinen Einfluß auf Gesetzgebungsverfahren nehmen kann. Fefe wollte ein “Three-Strikes-Modell” haben mit dem Politiker die dreimal für verfassungsfeindliche Gesetze stimmen aus dem Parlament fliegen. Da ist er wohl an Artikel 46 GG gescheitert.

(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.

Sprich: Der Abgeordnete darf so abstimmen wie er es für richtig hält, auch wenn es sich im nachhinein als “falsch” oder gar “verfassungswidrig” herausstellt. Hier merkt man deutlich, dass das Grundgesetz schon 60 Jahre auf dem Buckel hat und die damaligen Ersteller sich noch nicht vorstellen konnten wie Demokratie heute läuft. Nämlich dass hochbezahlte Anwaltskanzleien die Gesetze formulieren die dann von Abgeordneten zu später Stunde auf Anweisung ihrer Fraktion durchgewunken werden. Sofern überhaupt noch einer da ist, der sie durchwinken kann, die neueste Masche ist ja, seinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben und dann irgendwo sich zu vergnügen.

Da man aber davon ausgehen kann, dass zu Protokoll gegebene Redebeiträge nicht miteinander sprechen und somit keinerlei Debatte stattfindet kann man hier kaum noch von Demokratie sprechen. Daher auch von meiner Seite die Aufforderung, die Petition die das bemängelt mitzuzeichnen.

Es kann nicht sein, dass der Bundestag Gesetze ohne Debatte oder mit zu Protokoll gegebenen Reden verabschiedet ohne dass sich überhaupt noch wer damit ernsthaft befasst. Auch beim Gesetzgebungsverfahren sollte es heißen: Qualität geht vor Quantität und ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass die Anzahl der wirklich notwendigen neuen Gesetze tatsächlich so inflationär zugenommen hat um damit die Anforderung an einen hochgradig optimierten Gesetzgebungsprozess zu begründen.

S-Bahn Petition für Berlin

Gerade wieder am Stöbern auf dem Petitionsserver des Bundestages, da stolpere ich über diese Petition:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Bund als Eigentümer der Deutschen Bahn AG aufzufordern

  • die Renditeziele der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin GmbH deutlich zu senken,
  • das Budget für Investitionen und Instandhaltung der Bahn-Tochter S-Bahn Berlin GmbH deutlich zu erhöhen und insbesondere
  • Schließungen von Werkstätten rückgängig zu machen und Personal zur Instandhaltung zusätzlich einzustellen.

Die Menschen in Berlin müssen wirklich verzweifelt sein, wenn sie jetzt schon das S-Bahn-Desaster per Petition lösen wollen. Natürlich habe ich diese Petition mitgezeichnet, denn die Bundesthauptstadt braucht einen funktionierenden Nahverkerhr und kein kaputtgespartes Bankrott-Unternehmen.

Noch eine Petition zum Mitzeichnen

Seit einiger Zeit bin ich regelmäßig auf dem ePetitionsportal des Bundestages um zu sehen ob es neue Petitionen gibt die es wert sind mitgezeichnet zu werden.

Gerade eben habe ich diese Petition mitgezeichnet:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen …, dass Kinder für einen Kinderausweis / Reisepass kein biometrisches Foto benötigen.

Das würde ich in jedem Fall, also auch für Erwachsene unterschreiben. Aber die Begründung dürfte sogar Anhänger des Big Brother überzeugen:

Kinder sind grundsätzlich keine Gefährdung für den Staat, sind keine potentiellen Terroristen! Außerdem ist es einem 3 jährigen Kind kaum zu vermitteln, dass es in einem bestimmten Winkel und einer bestimmten Mimik in die Kamera schauen soll! Wer das Gesetz verabschiedet hat, hatte wohl keine kleinen Kinder!

Das kann ich guten Gewissens unterschreiben. :-)

Post vom Petitionsausschuss

Heute habe ich einen Brief (ja, per Schneckenpost) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Es ist die Reaktion auf meine über das Online-Portal eingereichte Petition von neulich.

Man dankt mir für meine Petition, will aber aus folgenden Gründen von einer Veröffentlichung meiner Petition absehen:

Der Petitionsausschuss hat Ihr Anliegen aufgrund einer sachgleichen Eingabe bereits früher geprüft.

Ich bitte Sie, das Ergebnis der als Anlage beigefügten Begründung zu einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu entnehmen, der der Deutsche Bundestag am 13. März 2008 zugestimmt hat.

Also war ich nicht der Einzige, der gerne eine Tarifansage für Call-by-call hätte. Immerhin schon etwas, und ja, wenn es dazu schon eine Entscheidung gab, dann interessiert die mich auch. Also mal in die Anlage geschaut, ich tipp das einfach mal ab:

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition wird eine generelle Tarifansagepflicht der Anbieter von Telefondienstleistungen im Rahmen sogenannter Call-by-Call-Verbindungen gefordert.

Es wird im Wesentlichen kritisiert, dass nur ein Teil der Telefondienstleister vor dem Zustandekommen eines Gesprächs eine Tarifansage tätigt. Da die Tarife der Anbieter ständigen Änderungen unterworfen seien, könne der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht ausreichend beurteilen. Wie bei Handelsware, an der der Preis sichtbar anzugeben sei, müsse auch bei Telefondienstleistungen der Presihinweis vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung erfolgen. Das derzeitige Telekommunikationsgesetz (TKG) bietet dem Verbraucher einen unzureichenden Schutz.

Zu dieser Thematik sind beim Petitionsausschuss drei weitere Petitionen eingegangen, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt werden. Der Petitionsausschuss bittet daher um Verständnis, dass nicht auf jeden vorgetragenen Gesichtspunkt gesondert eingeganen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat zu der Petition die Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingeholt. Außerdem wurde der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gemäß §109 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, die das Anliegen der Petition den Gesetzentwurf der Bundesregierung “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechlicher Vorschriften” (Bundestags Drucksache 16/2581) betraf, das dem Fachausschuss zur federführenden Beratung vorlag. Diese Überweisung an den Fachausschuss hat das Ziel, die Petitionen in die Beratungen des Gesetzentwurfs einzubeziehen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung auf Drucksache 16/2581 wurde dem Anliegen der Petenten nicht entsprochen. Die Belange des Verbraucherscchutzes stellen zwar einen wichtigen Aspekt bei der Gesetzgebung dar. Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften regelt daher die Rechte und Pflichten der Anbieter und ihrer Kunden. Es steht jedoch grundsätzlich jedem Unternehmen frei, zu entscheiden, wie es seine geschäftlichen Gepflogenheiten ausgestaltet und welche Serviceleistungen es für seine Kunden einbringt. Ind diese unternehmerische Freiheit fallen auch Entscheidungen über Preisansagen vor Call-by-Call-Verbindungen. Eine obligatorische Preisansagepflicht vor jeder Call-by-Call-Verbindung ist angesichts der geringen Preise für diese Verbindungen und der erheblichen Investitionen der Netzbetreiber nach Auffassung des Petitionsausschusses zudem unverhältnismäßig. Auf der andren Seite obliegt es der freien Entscheidung des Verbrauchers, ob er einen Anbieter mit Preisansage oder ohne dieses Serviceangebot wählt.

Zum Schutz der Verbraucher sieht das TKG eine Preisansagepflicht bei den 0(900)er- und 0(137)er-Rufnummern sowie für weitervermittelte Gespräche durch sprachgestützte Auskunftsdienste vor. Danach müssen Anbieter dieser Rufnummern den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile geben.

Gegen die geforderte Erweiterung der gesetzlichen Regelung spricht zudem ferner, das die Kosten zur Errichtung eines Preisansagesystems erhebliche Investitionen der Netzbetreiber zur Folge hätten, mit deren Umlage auf die Verbraucher zu rechnen sei.

Der Petitionsausschuss kann eine gesetzliche Änderung im Sinne des geäußerten Anliegens nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Das war die Anlage, die Links habe ich gleich eingebaut. Und was sagt mir das jetzt? Folgende Aussagen halte ich für wesentlich:

  • Das Unternehmen hat freie Hand bei der Ausgestaltung seiner geschäftlichen Gepflogenheiten, ist das Business-Modell also “Wucher & Abzocke” dann gibt es keinen rechtlichen Handlungsbedarf. In Anbetracht der aktuellen Internet-Zensur-Diskussion frage ich mich dann schon, ob die Unternehmensgepflogenheiten ein rechtsfreier Raum sind…
  • Man kann einem solchen Call-by-Call-Anbieter einfach keine Preisansage aufbürden, die ist viel zu teuer. Das ist besonders hinreichend durch den Umstand erklärt, dass ein Anbieter mit 1,7 Cent Minutenpreis es schafft eine solche Ansage zu schalten, der Anbieter der 12 Cent pro Minute für die gleiche Leistung haben will aber nicht.
  • Und natürlich wären ja auch alle Verbraucher betroffen weil das Unternehmen die “hohen Investitionen” (welche das wohl sind) wieder auf die Verbraucher umlegen würden.

Insbesondere der letzte Punkt ist sozusagen der Brüller, denn als unser Bundestag die Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat um die Zahl von Null-Komma-Null Terroranschlägen in Deutschland weiter zu senken hat keiner Bedenken angesichts der enstehenden Investitionskosten zur Errichtung einer Protokollierungs-Infrastruktur geäußert. Und als sie unlängst das ZugangsErschwernisGesetz verabschiedet haben waren die Kosten der Provider für die Einrichtung einer Zensurinfrastruktur ihre geringste Sorge.

Fazit: Richtet sich ein Gesetz gegen bürgerliche Freiheitsrechte, dann sind die Kosten die jeder Bürger dafür aufbringen muß irrelevant. Richtet sich ein Gesetz gegen die modernen Raubritter und ihre dubiosen Geschäftsmethoden und würde so ein Gesetz dem Bürger in irgendeiner Weise nützen kann man es nicht beschließen weil die Einführung mit nicht zu rechtfertigenden Kosten verbunden ist.

Danke für diese Aufklärung zur Sachlage. Klick ich halt weiter auf das Kästchen das meine Suche bei Teltarif.de auf Anbieter mit Tarifansage einschränkt…

Sie haben es tatsächlich gewagt

Gestern war ein denkwürdiger Tag. Die Regierungskoalition hat die Websperren beschlossen und damit faktisch den Grundstein für eine universelle Zensur von beliebigen Inhalten gelegt.

Da war es egal, daß bei der größten Petition aller Zeiten sich knapp über 134.000 Mitbürger gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen haben. Da war es egal, daß unzählige Experten davon abgeraten haben, wohl wissend daß so ein Beschluß die Büchse der Pandora öffnet und man die Geister die man damit ruft nie mehr los wird.

In ihrer absoluten Überheblichkeit sind unsere Volksvertreter leider zu weit gegangen. Offensichtlich ist es bei ihnen noch nicht angekommen, daß sie damit nicht Lieschen Müller verarschen sondern “Netizens”, also Leute die über ein gewaltiges Netzwerk an Kontakten zu anderen Leuten verfügen und dieses nun auch für einen Wahlkampf nutzen werden, dessen oberstes Ziel nur lauten kann: Jagt diese Regierung zum Teufel!

Wie ein Oppositionsredern der FDP angemerkt hat ist dieses Gesetz nicht nur verfassungswidrig weil es der Zensur Tür und Tor offnet sondern es ist in sich schon verfassungswidrig weil der Bund damit in die Kompetenzen der Ländergesetzgebung eingreift.

Ab heute herrscht Infokrieg und auch wenn die Regierung die weitgehende Kontrolle über die Printmedien hat und in der Bild-Zeitung sozusagen ihr offizielles Propaganda-Sprachrohr hat schläft das Netz nicht.

Bereits heute morgen war eine Seite online, auf der man nachsehen kann welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat. Hier der Dank an Jörg Tauss und die anderen Abgeordneten die genügend “Arsch in der Hose hatten” bei diesem wichtigen Thema eine namentliche Abstimmung zu erzwingen. Jörg Tauss hat natürlich gegen das Gesetz gestimmt und das auch sehr gut begründet.

Bislang habe ich meinen RSS-Reader noch gar nicht angeworfen um die üblichen Seiten abzugrasen, aber über die Kommentare des Heise-Forums zum Thema habe ich mittlerweile wieder Links auf soviele neue interessante Blogs erhalten, dass meine Blogroll wohl bald in die dreistelligen Bereiche geht.

Auch wenn ein einzelner Blogger vielleicht nicht die gleiche “Reichweite” hat wie eine gedruckte Zeitung, so sind wir den Print-Medien trotzdem zahlenmäßig weit überlegen. Und als besonderer Vorteil kommt die direkte Verfügbarkeit der Informationen im Netz (wenigstens solange die Sperr-Infrastruktur noch nicht aktiv ist) hinzu was bedeutet, dass jede “Netzbürger” sich blitzschnell aus diversen Quellen informieren kann und nicht mehr auf die Informationen aus einer Tageszeitung angewiesen ist.

Zudem werden am morgigen Samstag in vielen deutschen Städten Demonstrationen stattfinden. Es werden also “Netzbürger” auf die Straße gehen um den “Normalbürger” zu informieren, daß unsere Regierung gerade eines der elementarsten Grundrechte außer Kraft gesetzt hat.

Natürlich wird es Verfasungsbeschwerden gegen dieses Gesetz geben. Aber bis die verhandelt sind wird noch viel Zeit vergehen. Und da wir ja jetzt die Endphase des Bundestagswahlkampfes haben kann unser aller Aufgabe nur darin bestehen, den Dialog mit den von der Propaganda manipulierten Massen zu suchen und unseren Standpunkt deutlich und nachdrücklich darzulegen.

Den kann man übrigens in Artikel 5 des Grundgesetzes nachlesen:

“Eine Zensur findet nicht statt.”

Eine weitere wichtige Funktion ist, das Thema auch in die Welt zu tragen. Gerade eben habe ich ein paar Links auf englischsprachige Seiten via IRC in die Welt geschickt, denn die Chat-Freunde aus anderen Staaten sind durchaus an der politischen Entwicklung in anderen Staaten interessiert.

Lasst uns diese Regierung am 27. September dermaßen abwatschen, daß sie sich ihr Leben lang an diesen Denkzettel erinnern werden. Und vielleicht merken sie dann, daß das Netz lebt und ähnlich wie ein Organismus auch Abwehrkräfte gegen Angreifer auf die Freiheit im Netz mobilisieren kann.

Wobei hier nochmals ganz klar hervorgehoben wird, daß wir unter Freiheit nicht das Recht verstehen strafbare Inhalte im Netz zu verteilen und abrufen zu können. Aber darum geht es letztlich auch gar nicht, wie der CDU-Politiker Thomas-Strobl aus Baden-Württemberg (übrigens der Schwiegersohn von Bundesinnenminster Schäuble) heute der erstaunten Welt präsentiert hat. Das Protokoll der Bundestagssitzung war wohl noch nicht mal fertig getippt, da fordert er schon eine Ausweitung der Sperren auf Killerspiele. Und ich würde nicht dagegen wetten, daß nicht schon ganz andere Begehrlichkeiten in der Warteschlange stehen, wie z.B. das Sperren von Filesharing-Seiten, das Sperren von unliebsamer Kritik und vielleicht sogar das Sperren meines Blogs. Ok, vielleicht messe ich mir hier jetzt zuviel Bedeutung bei, aber ausschließen möchte ich aktuell gar nichts.

Ich bin jedenfalls der Ansicht, daß ich es meinen beiden Kindern schuldig bin dafür zu sorgen, daß der Rechtsstaat wiederhergestellt wird. Schließlich haben sie ein Recht darauf in einer Demokratie aufzuwachsen.

Meine erste Petition

So, nachdem die Antwort von Frau Aigner auf meine Anfrage bei Abgeordnetenwatch nicht zufriedenstellend war habe ich mich halt mal hingesetzt und meine eigene öffentliche Online-Petition zu dem Thema verfasst. Die wird jetzt geprüft und dann vielleicht in etwa 3 Wochen zur Mitzeichnung online gehen. Mal sehen wieiviele Mitzeichner ich kriege.

Petition gegen die Einführung von Zensur

Unser Dreamteam in Berlin plant jetzt die Einführung von Internet-Zensur unter dem Deckmantel von “Kinderporno-Sperren”. Die Newsticker sind voll mit Meldungen zu dem Thema und in den Kommentaren ist eigentlich schon alles gesagt was zu sagen ist. Trotzdem zeigt sich unsere politische “Elite” höchst uneinsichtig und daher hat jetzt ein netter Mensch eine Petition gestartet um diesen Unsinn aufzuhalten. Und obwohl diese Petition erst 4 Tage online ist haben mittlerweile schon über 47.000 Mitbürger unterschrieben!

Trotz allem nochmal der Hinweis auf diese Aktion, jeder der verhindern will dass Deutschland wieder zum faschistischen Polizeistaat mutiert möge sich bitte als Unterstützer dieser Petition eintragen.